Das in der Branche und für viele Digital Signage Display Betreiber wie auch netscreens DS Kunden unverständliche Lichtwerbe-Verbot bis 16 Uhr ist aufgehoben, so eine Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.
Ab jetzt sind eingeschaltete Digitale Signage Bildschirme und Leuchtwerbeanlagen nur in den Nachtstunden zwischen 22 bis 6 Uhr untersagt. Damit reagiert das Kabinett auf scharfe Kritik an der Regelung, die ein solches Verbot noch für den Zeitraum von 22-16 Uhr vorsah. netscreens Kunden werden diese Korrektur mit Erleichterung wahrnehmen, denn bislang herrschte bei diesem Thema große Unsicherheit.
Die neue Regelung ist mit allen netscreens DS Systemen einfach umsetzbar: Im Online-Redaktionssystem stellen Sie einfach die Aus- und Einschaltzeiten ein. Je nach Player wird dadurch das Display oder das gesamte System für diesen Zeitraum ausgeschaltet oder in einen Energiesparmodus ohne Displayanzeige gefahren.
Hier finden Sie die aktuelle Version der Verordnung mit der naheliegenden Bezeichnung Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung;-) als PDF
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